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Prämien sind für viele Haushalte eine grosse Last
Gewerkschaftsbund fordert höhere Prämienverbilligungen
publiziert: Montag, 5. Jan 2015 / 11:10 Uhr / aktualisiert: Montag, 5. Jan 2015 / 13:17 Uhr
Prämien sollen auf höchstens 8 Prozent des Einkommens gesenkt werden.
Bern - Die Krankenkassenprämien werden für viele Haushalte zu einer immer grösseren Last. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt daher höhere Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkasse aufwenden müssen.
Heute liegt die Belastung teilweise deutlich höher. Paare mit bereits erwachsenen Kindern müssten selbst bei guten Einkommen bis zu 14 Prozent für Krankenkassenprämien aufwenden, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Montag an der Jahresmedienkonferenz des SGB in Bern. Rentnerpaare, die knapp über der Einkommensschwelle für Ergänzungsleistungen liegen, bezahlen nach seinen Angaben einen ebenso grossen Anteil für die Krankenkasse.
Die Mehrkosten für höhere Prämienverbilligungen würden sich nach Berechnungen des SGB für Bund und Kantone auf 2,1 Milliarden Franken belaufen. Für den Bund sei dies verkraftbar, wenn er darauf verzichte, den Kantonen die Senkung der Unternehmenssteuern zu subventionieren, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Solche Steuersenkungen sind im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III geplant.
Kampf gegen Kopfprämien
Wesentlich teurer würde aber der zweite vom Gewerkschaftsbund ins Auge gefasste Schritt: Mittelfristig sollen maximal 8 Prozent des Nettoeinkommens für Krankenkassenprämien aufgewendet werden. Dies entspreche dem Ziel, das beim Systemwechsel im Krankenversicherungsgesetz 1996 anvisiert worden sei, sagte Rechsteiner. Die Mehrkosten dafür würden sich auf rund 5,5 Milliarden Franken belaufen. Langfristig hält der SGB an der Forderung nach einkommensabhängigen Prämien fest.
In einem am Montag vorgelegten Bericht zeigt er auf, welche Entwicklung unter dem geltenden Kopfprämien-System in den letzten Jahren stattgefunden hat: Demnach haben sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt nahezu verdoppelt, während die Reallöhne nur um 10 und die realen Prämienverbilligungen um 36 Prozent gestiegen sind. Weil inzwischen mehrere Kantone bei den Prämienverbilligungen sparten, werde sich diese Schere weiter öffnen, sagte Rechsteiner.
Boni öffnen Lohnschere
Weiter geöffnet hat sich nach Auffassung des SGB auch die Lohnschere: Im "Verteilungsbericht 2015" stellt er fest, dass die Spitzenlöhne seit den 1990er-Jahren um 40 Prozent zugelegt haben, während tiefe Einkommen um 8 und mittlere um 12 Prozent stiegen. Als wichtigste Treiber für diese ungleiche Entwicklung identifiziert Lampart die Boni: Deren Anteil an der gesamten Lohnsumme sei zwischen 1996 und 2012 von 1,5 auf 6 Prozent gestiegen, profitiert haben vor allem die Spitzenverdiener.
Besonders besorgniserregend ist für den SGB-Chefökonomen aber die Tatsache, dass die Löhne von Berufstätigen mit Berufslehre im gleichen Zeitraum lediglich um 4 Prozent gestiegen sind. Da sei es schwierig, den Jungen zu erklären, warum sie eine Lehre machen sollten, sagte Lampart. "Eine Lehre muss sich lohnen, auch beim Lohn."
Neben substanziellen Lohnerhöhungen fordert der SGB daher mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen und griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung von Frauen. Entsprechende Schritte hat der Bundesrat bereits angekündigt.
Ungleichheit im Alter
Noch ausgeprägter als bei Erwerbstätigen ist die wachsende Ungleichheit bei Rentnerinnen und Rentnern. Bei den Altersrenten wirke die AHV zwar ausgleichend, die ungleiche Verteilung der Renten aus der zweiten und dritten Säule hebe diesen ausgleichenden Effekt aber wieder auf, schreibt der SGB.
Mit der Initiative "AHVplus" kämpft der SGB für eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Auch im Rahmen der laufenden Debatte um die Reform "Altersvorsorge 2020" will er sich für eine Stärkung der AHV einsetzen.
Die Mehrkosten für höhere Prämienverbilligungen würden sich nach Berechnungen des SGB für Bund und Kantone auf 2,1 Milliarden Franken belaufen. Für den Bund sei dies verkraftbar, wenn er darauf verzichte, den Kantonen die Senkung der Unternehmenssteuern zu subventionieren, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Solche Steuersenkungen sind im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III geplant.
Kampf gegen Kopfprämien
Wesentlich teurer würde aber der zweite vom Gewerkschaftsbund ins Auge gefasste Schritt: Mittelfristig sollen maximal 8 Prozent des Nettoeinkommens für Krankenkassenprämien aufgewendet werden. Dies entspreche dem Ziel, das beim Systemwechsel im Krankenversicherungsgesetz 1996 anvisiert worden sei, sagte Rechsteiner. Die Mehrkosten dafür würden sich auf rund 5,5 Milliarden Franken belaufen. Langfristig hält der SGB an der Forderung nach einkommensabhängigen Prämien fest.
In einem am Montag vorgelegten Bericht zeigt er auf, welche Entwicklung unter dem geltenden Kopfprämien-System in den letzten Jahren stattgefunden hat: Demnach haben sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt nahezu verdoppelt, während die Reallöhne nur um 10 und die realen Prämienverbilligungen um 36 Prozent gestiegen sind. Weil inzwischen mehrere Kantone bei den Prämienverbilligungen sparten, werde sich diese Schere weiter öffnen, sagte Rechsteiner.
Boni öffnen Lohnschere
Weiter geöffnet hat sich nach Auffassung des SGB auch die Lohnschere: Im "Verteilungsbericht 2015" stellt er fest, dass die Spitzenlöhne seit den 1990er-Jahren um 40 Prozent zugelegt haben, während tiefe Einkommen um 8 und mittlere um 12 Prozent stiegen. Als wichtigste Treiber für diese ungleiche Entwicklung identifiziert Lampart die Boni: Deren Anteil an der gesamten Lohnsumme sei zwischen 1996 und 2012 von 1,5 auf 6 Prozent gestiegen, profitiert haben vor allem die Spitzenverdiener.
Besonders besorgniserregend ist für den SGB-Chefökonomen aber die Tatsache, dass die Löhne von Berufstätigen mit Berufslehre im gleichen Zeitraum lediglich um 4 Prozent gestiegen sind. Da sei es schwierig, den Jungen zu erklären, warum sie eine Lehre machen sollten, sagte Lampart. "Eine Lehre muss sich lohnen, auch beim Lohn."
Neben substanziellen Lohnerhöhungen fordert der SGB daher mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen und griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung von Frauen. Entsprechende Schritte hat der Bundesrat bereits angekündigt.
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Noch ausgeprägter als bei Erwerbstätigen ist die wachsende Ungleichheit bei Rentnerinnen und Rentnern. Bei den Altersrenten wirke die AHV zwar ausgleichend, die ungleiche Verteilung der Renten aus der zweiten und dritten Säule hebe diesen ausgleichenden Effekt aber wieder auf, schreibt der SGB.
Mit der Initiative "AHVplus" kämpft der SGB für eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Auch im Rahmen der laufenden Debatte um die Reform "Altersvorsorge 2020" will er sich für eine Stärkung der AHV einsetzen.
(jbo/sda)
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