Im Rahmen des Berichts werde untersucht, ob die einseitige Belastung der aktiven Versicherten und der Unternehmen auf Dauer sachgerecht sei, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss. Ferner will der Bundesrat im Bericht mögliche Massnahmen zur Abfederung von Renteneinbussen aufzeigen.
Am Mittwoch hatte der Bundesrat den Mindestzinssatz auf 1,5 Prozent gesenkt. Die Versicherten erhalten damit ab nächstem Jahr für ihre Altersguthaben bei den Pensionskassen so wenig Zins wie noch nie. Der Bundesrat begründete dies mit der Entwicklung der Finanzmärkte.
Bei seinem Entscheid stützte sich der Bundesrat auf die von der Kommission für berufliche Vorsorge empfohlene Berechnungsmethode. Dabei wird einerseits der Zinssatz der durchschnittlichen Rendite von 7-jährigen Bundesobligationen berücksichtigt. Anderseits werden Indices herangezogen, welche die Entwicklungen bei anderen Anlagekategorien berücksichtigen.
Keine fixe Formel
Eine im Gesetz verankerte feste Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes lehnt der Bundesrat ab, wie er in den Antworten auf die Vorstösse festhält. Die starre Anwendung einer Formel könnte angesichts von nicht vorhersehbaren Marktentwicklungen «fatale Folgen» haben für die Versicherten, die Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen.
Auch beim Umwandlungssatz, nach welchem das angesparte Altersguthaben in die jährliche Rente umgerechnet wird, will der Bundesrat nichts wissen von einer starren Formel. Eher müssten andere Optionen in Betracht gezogen werden, um die Leistungen der zweiten Säule und deren Finanzierung nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen.
Mehr Kompetenzen für Bundesrat
Der Bundesrat könnte sich vorstellen, den heute gesetzlich verankerten Umwandlungssatz künftig in eigener Kompetenz festzulegen - ohne Mitsprache des Parlaments. Fest steht für ihn, dass mittelfristig eine Senkung des Umwandlungssatzes «unausweichlich» ist. Die Stimmbevölkerung habe dies zwar abgelehnt, doch sei das Problem nicht aus der Welt.
(bert / sda)
Turbulenzen an Finanzmärkten Zürich - Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben den Pensionskassen in der Schweiz weiter zugesetzt. So sei der Deckungsgrad der privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen im dritten Quartal 2011 um 2,3 Prozentpunkte auf 100,3 Prozent gesunken, wie die Anlagegesellschaft Swisscanto schätzt.
BVG-Mindestzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent Bern - Die Versicherten der zweiten Säule erhalten ab nächstem Jahr auf ihren Altersguthaben so wenig Zins wie noch nie: Der Bundesrat hat angesichts der schwächelnden Börsen den Mindestzinssatz erstmals auf unter 2 Prozent gesenkt. Er beträgt neu 1,5 Prozent.
Colette Nova fordert rasche Senkung des Umwandlungssatzes Bern - Der Umwandlungssatz für die Renten der zweiten Säule muss gesenkt werden und dies rasch. Dieser Auffassung ist Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
2010 noch standfest Neuenburg - Während sich der Himmel über der Berufsvorsorge zurzeit eher wieder verdüstert, zeigten sich die Vorsorgeeinrichtungen der Zweiten Säule letztes Jahr noch standfest. Ihre Vermögenslage stabilisierte sich 2010, wie das Bundesamt für Statistik mitteilte.
Verwaltungskosten der zweiten Säule sind fix Bern - Bei der zweiten Säule sind im Jahr 2009 unabhängig vom Aufwand für die Vermögensanlage Verwaltungskosten von rund 391 Franken pro Versicherten und Jahr angefallen. Gemäss einer Studie kann dieser Aufwand nur durch radikale Vereinfachungen gesenkt werden.
SGB mit Pensionskassen-Bericht nicht zufrieden Bern - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will nichts wissen von Kürzungen bei der zweiten Säule. Er hat einen Bericht des Bundesrats zur Zukunft der beruflichen Vorsorge scharf kritisiert. Die Betrachtungen seien zu oberflächlich, die Datenlage zu dünn.