Ständerat verschont heutige IV-Rentner
Rückweisung bei IV-Revision abgelehnt Bern - Der Ständerat will beim Wechsel zu einem neuen Rentensystem die heutigen IV-Rentnerinnen und -Rentner weitgehend verschonen: Ihre Renten sollen nicht gekürzt werden.
Rückweisung bei IV-Revision abgelehnt Bern - Der Ständerat will beim Wechsel zu einem neuen Rentensystem die heutigen IV-Rentnerinnen und -Rentner weitgehend verschonen: Ihre Renten sollen nicht gekürzt werden.
Mit 31 zu 12 Stimmen ist der Rat am Montagabend bei den Beratungen zur zweiten Etappe der 6. IV-Revision seiner Kommission gefolgt. Der Bundesrat möchte das neue System auch auf laufende Renten anwenden, wenn die betroffene Person einen Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent hat. Vor Rentenkürzungen verschonen wollte er nur über 55-Jährige.
Der Mehrheit schien aber, dass es schwierig wäre, mit einer solchen Vorlage eine Referendumsabstimmung zu gewinnen. Es sei eine ungeschriebene Regel, dass laufende Renten nicht einfach so gekürzt würden, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). Ausserdem würde bei kleineren Invaliditätsgraden am wenigsten gekürzt und bei den "wirklich Invaliden" am meisten. Das sei in einem Abstimmungskampf schlicht nicht zu vermitteln.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) stellte fest, es wäre besser, wenn das neue System für alle gelten würde. Auch Bundesrat Didier Burkhalter warnte vergeblich davor, während Jahrzehnten zwei Systeme aufrecht zu erhalten. Der Mehrheit war die Kürzung laufender Renten zu heikel.
Anpassung der Renten sistieren
Zu diskutieren gab auch die geplante Schuldenbremse für die IV. Am Ende sprach sich der Rat für das Konzept des Bundesrates aus. Der Menchanismus sieht Massnahmen für den Fall vor, dass die IV in finanzielle Schieflage gerät. Sinken die Mittel unter eine bestimmte Grenze, soll der Bundesrat den Beitragssatz um 0,1 Lohnprozente erhöhen. Zudem soll die Anpassung der Renten an die Lohn und Preisentwicklung sistiert werden.
Die Invalidenrente muss jedoch mindestens 95 Prozent der von der AHV ausgerichteten Rente entsprechen und spätestens nach 5 Jahren wieder an die Preisentwicklung angepasst werden. Eine Minderheit wollte auf die Erhöhung der Lohnprozente verzichten, eine weitere wollte die Anpassung der Renten unbefristet sistieren. Dies lehnte der Rat jedoch ab.
In der Gesamtabstimmung genehmigte der Rat die zweite Etappe der 6. IV-Revision mit 30 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
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