Bekannte Produkte, wie zum Beispiel das
CBD Öl, bietet den Konsumenten viele Vorteile. Dank wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Vorteile von CBD-Produkten ist auch die Akzeptanz in der Bevölkerung stark gestiegen. Immerhin kann die Branche mit einer durchschnittlichen jährlichen Umsatzsteigerung von gut 10 bis 20 Prozent aufwarten.
Das lockt nicht nur die Investoren an. Mit dem gesteigerten Konsumverhalten sind Menschen aber auch unvorsichtig geworden. Vor allem im Bezug auf den Strassenverkehr sollten sich Konsumenten zumindest mit der rechtlichen Lage auskennen. Wir wollen uns in diesem Zusammenhang zunächst einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen ansehen.
Viele Leser bzw. Leserinnen wissen vermutlich gar nicht, ob zum Beispiel das Autofahren in unmittelbar zeitlicher Nähe zum Konsum von CBD-Produkten erlaubt ist. Vor allem stellen sich im Zusammenhang mit schuldhaftem Unfallverhalten versicherungstechnische Fragen. Zahlt zum Beispiel eine Versicherung, wenn man einen Unfall verursacht hat? Wie sieht die Versicherung den kausalen Zusammenhang von CBD-Konsum und einer Autofahrt. Auf all diese Fragen wollen wir im nächsten Unterkapitel eine Antwort finden.
Autofahren und CBD-Konsum
Grundsätzlich handelt es sich bei CBD-Produkten um legale Produkte, die für den freien Verkehr bestimmt sind. Sie müssen die Produkte folglich auch nicht heimlich erwerben, sondern können diese frei im Handel kaufen. Meist werden diese Produkte in Fachgeschäften gekauft. Nur wenige Verkäufer kennen sich aber mit den rechtlichen Bedingungen im Zusammenhang mit dem CBD-Konsum aus. Bei gesundheitlichen Fragen erhalten Sie jedoch gute Informationen. Sie können allerdings beruhigt sein. CBD-Konsum wirkt sich nicht auf die Fahrtüchtigkeit aus. Der Grund liegt aber nicht nur in der gesetzlich festgehaltenen Verordnung.
Keine Gefahr bei herkömmlichen CBD-Produkten gegeben
Diese ist auch logisch nachvollziehbar. Da sie sich nicht damit berauschen können, können Sie sich auch nicht auf die Fahruntüchtigkeit auswirken. Selbst die geringen Mengen
THC spielen keine Rolle. Sie sind auch nicht im Rahmen eines Bluttests nachweisbar. Ergo kann dies auch keine Auswirkungen auf versicherungstechnische Ansprüche haben. Heute werden sogar neue Testverfahren angeboten. Aufpassen sollten Sie lediglich beim Konsum von CBD-Blüten. Diese können eventuell nachgewiesen werden.
(fest/pd)